Allgemeine Geschäftsbedingungen


Werbestudio Mainburg UG – Sybill Stiller


§ 1  G e l t u n g  d e r  A G B


Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Werbestudio Mainburg UG – Sybill Stiller (im Folgenden WM),
auch solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.


§ 2  V e r t r a g s a b s c h l u ß


Angebote und Kostenvoranschläge von WM sind in jedem Fall freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn WM oder eine von ihm autorisierte Firma einen Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen hat. Der Auftraggeber ist an sein Vertragsangebot gebunden. Er kann es widerrufen, wenn WM es nicht innerhalb von 3 Wochen angenommen hat. Der Inhalt der Auftragsbestätigung wird für beide Teile verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche, eine etwaige Abweichung der Auftragsbestätigung von seiner Bestellung schriftlich gerügt hat.


§ 3  P f l i c h t e n  d e s  A u f t r a g g e b e r s


Der Auftraggeber hat WM die Durchführung der beauftragten Leistungen zu ermöglichen. Insbesondere hat er:


a.) alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten (z.B. Druckdaten, Logos) bereitzustellen, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird,


b.) die zu bedruckenden Werbeobjekte zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.


c.) dafür zu sorgen, dass alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen (z.B. Materialbeschaffenheit, Druckeigenschaften, Einschränkungen für die Behandlung der Materialien) für die Bearbeitung von durch den Auftraggeber gelieferten Materialien WM zur Verfügung zu stellen. Verletzt der Auftraggeber die ihm obliegenden Pflichten, ist er WM zum Ersatz des hieraus resultierenden Schadens verpflichtet. Hierzu zählen auch Anfahrtskosten, Wartezeiten und Arbeitszeiten.


§ 4  V e r g ü t u n g ,  Z a h l u n g s b e d i n g u n g e n


Die Berechnung der Vergütung erfolgt nach den vertraglichen Preisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen. Bei Verkauf von Waren gelten die ausgewiesenen(an Ware ausgezeichnet oder Preisblatt) Preise, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein vereinbarter Pauschalpreis bezieht sich lediglich auf die im Vertrag enthaltenen Leistungen. Etwaige Zusatzleistungen, die durch den Auftraggeber oder ein von ihm beauftragten Dritten zusätzlich in Auftrag gegeben werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. Soweit hierüber keine eigene Zusatzvereinbarung geschlossen wird, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. WM ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Insbesondere kann er für den Auftraggeber erworbene Waren umgehend nach Beschaffung in Rechnung stellen. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (bei Verbrauchern incl. USt). Alle vereinbarten Preisnachlässe (z.B. Skonto oder Rabatte) gelten nur unter den vertraglich festgelegten Bedingungen und für den festgelegten Zeitraum. Der Anspruch auf diese Preisnachlässe entfällt spätestens dann, wenn sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet. Alle Rechnungen sind, soweit für die Zahlung nicht eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug an WM zu bezahlen. Der Auftraggeber kommt nach Ablauf der Leistungszeit in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, spätestens jedoch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung (§ 286 Abs. 3 BGB). Für Verbraucher gilt dies nur, wenn er auf die Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.
Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, kann WM Zinsen in Höhe von 10 Prozent verlangen. Für jede Mahnung – mit Ausnahme der 1.Mahnung werden 5,00 € fällig. Wird bei Zahlungsverzug des Mieters ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung betraut, so hat der Auftraggeber die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird ausdrücklich vorbehalten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen wird ausgeschlossen.


§ 5  F r i s t e n  u n d  T e r m i n e


Fristen und Termine gelten nur dann als vereinbart, wenn sie durch WM schriftlich bestätigt worden sind. Verzögerungen die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern diese mindestens um den Zeitraum der Verzögerung. Zusätzlich hat der Auftraggeber WM in einem solchen Fall eine angemessene Frist, die insbesondere von der bestehenden Auftragslage von WM abhängig ist, zur Wiederaufnahme der Arbeiten einzuräumen.


§ 6  E i g e n t u m s v o r b e h a l t


Soweit WM an den Auftraggeber Waren liefert, behält er sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor. Er ist berechtigt, bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers die Waren zurückzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber WM unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
Veräußert der Auftraggeber die Vorbehaltsware weiter, tritt er die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) schon jetzt an WM ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von WM, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist wird WM die Forderung nicht einziehen.


§ 7  K o s t e n v o r a n s c h l a g ,  A n g e b o t ,  P a u s c h a l p r e is


Ein vereinbarter Pauschalpreis / Kostenvoranschlag bezieht sich lediglich auf die im Vertrag enthaltenen Leistungen und bindet WM über den Zeitraum von vier Wochen. Soweit der Kostenvoranschlag um 10 % überschritten wird, gilt dies als wesentliche Überschreitung und löst die gesetzlichen Folgen aus.
Soweit Kostenvoranschläge (und Angebote) einen erheblichen Aufwand verursachen, ist hierfür eine Vergütung in Höhe von 100,00 € zu bezahlen. Mit Erteilung des Auftrags an WM entfällt diese Vergütungspflicht.


§ 8  G e w ä h r l e i s t u n g


Die Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr festgelegt. Sie beginnt mit der Lieferung oder bei Abnahme, soweit eine solche erforderlich ist.
Der Auftraggeber hat das durch WM hergestellte Produkt umgehend und sorgfältig zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder andere Mängel, die bei unverzüglicher und sorgfältiger Untersuchung zu erkennen waren, sind bei der Abnahme sofort zu rügen, andernfalls gelten sie als genehmigt. Andere Mängel müssen innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne weitere
nähere Untersuchung zu erkennen war, schriftlich (Fax oder E-Mail ausreichend) gegenüber WM gerügt werden. Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung von WM ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
Geringfügige Abweichungen vom Original können bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren nicht beanstandet werden. Dies gilt technisch bedingt ebenfalls für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (beispielsweise Proofs und Ausdruckdaten) – auch wenn diese vom Auftragnehmer erstellt wurden – und dem Endprodukt.
Bei Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials kann WM nur bis zur Höhe des Auftragswertes haftbar gemacht werden. Liefert WM das Material, entfällt diese Haftung.
Wird das Material (Stoff, Ware und so weiter) durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt, haftet WM nicht für die Geeignetheit des Materials. Der Auftraggeber hat WM besondere Behandlungsanweisungen zu übergeben, bzw. WM darüber zu informieren. Mängel, die auf die Ungeeignetheit dieses Materials zurückzuführen sind, berechtigen weder zum Einbehalt der Vergütung noch zu Schadenersatz.
WM ist von jeglicher Haftung frei, wenn der Auftraggeber keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen oder selbst einen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt hat.
Der Auftraggeber kann nach Wahl von WM bei Vorliegen von nicht unerheblichen Mängeln Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Auftraggeber muss WM die Behebung der Mängel ermöglichen. Weist ein Teil der gelieferten Ware Mängel auf, so berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Hat der Auftraggeber nach einer ersten schriftlichen Aufforderung ergebnislos eine weitere Nachfrist mit der Erklärung gesetzt, dass er nach Ablauf der Frist die Annahme ablehne oder schlägt die Nachbesserung beziehungsweise Ersatzlieferung zweimal fehl, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Eine Fristsetzung bedarf es nicht, wenn WM bereits zuvor die Nacherfüllung abgelehnt oder endgültig verweigert hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Mangelhaftigkeit der Leistung allein oder zumindest in überwiegenden Maße (z.B. durch Verletzung seiner vertraglichen Pflichten) zu vertreten hat oder wenn der von WM nicht zu vertretende Rücktrittsgrund zu einer Zeit eintritt, zu welcher sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
WM kann die Nacherfüllung verweigern, soweit der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung noch nicht geleistet hat. Der Auftraggeber hat dabei das Recht, für die noch ausstehenden Arbeiten einen angemessenen Teil der Vergütung einzubehalten.


§ 9  H a f t u n g


Die Haftung von WM für Schäden des Auftraggebers durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von WM, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen von WM verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WM nur dann, wenn die verursachten Schäden auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten beruht.
Soweit WM nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet WM nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung von WM für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von WM auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von WM.


§ 1 0  K ü n d i g u n g s b e s t i m m u n g e n


WM kann die Vereinbarung kündigen:


d.) wenn der Auftraggeber entweder mit Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt, wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird oder worden ist, oder über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder worden ist.

e.) wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und es dadurch WM unmöglich macht, die Leistung auszuführen


f.) wenn der Auftraggeber gegen sonstige wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt. Dies gilt insbesondere dann, wenn er seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. und wenn WM dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung dann berechtigt, wenn WM trotz Mahnung und Fristsetzung seine vertraglich übernommen Dienstleistungen nicht ausführt.


Die Kündigung bedarf der Schriftform.


§ 1 1  L e i s t u n g s e r b r i n g u n g


WM ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.


§ 1 2  D a t e n s c h u t z


Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetz (TML) im Rahmen der Geschäftsbeziehungen gespeichert und soweit notwendig im Rahmen der Auftragsabwicklung an verbundene und beteiligte Unternehmen weitergegeben.


§ 1 3  B e s o n d e r e  B e s t i m m u n g e n


Ist der Auftraggeber Verbraucher gemäß § 13 BGB gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als dass die besonderen gesetzlichen Bestimmungen für Verbraucher diesen Bestimmungen vorgehen (z.B. Umsatzsteuer inklusive, Basiszinssatz für Verzugszinsenberechnung in Höhe von 5%). WM behandelt alle ihm übergebenen Vorlagen sorgfältig. Die Haftung für Beschädigung oder das Abhandenkommen von Vorlagen besteht nur bis zum Materialwert. WM behält sich für alle im Auftrag des Auftraggebers erbrachten Leistungen – im Besonderen an graphischen Entwürfen, Text- und Bildmarken, Layouts etc. – alle Rechte (Copyright) vor. Mit dem Entgelt des Auftraggebers für die Arbeiten von WM bezahlt der Auftraggeber nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht aber die Rechte am geistigen Eigentum und im Besonderen nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Wenn eine schriftliche Vereinbarung besteht, kann das Copyright dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen die Zahlung eines Entgelts übertragen werden. Erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts gehen die Rechte in diesem Fall auf den Auftraggeber bzw. den Dritten über.


§ 1 4  S c h l u s s b e s t i m m u n g e n


Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen sowie sonstige Zusicherungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Veränderung der Schriftformerfordernisses selbst. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bedingung gilt eine solche als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Erfüllungsort ist Wolnzach. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozeß – ist für beide Teile und für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Sitz von WM. WM kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.